AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller zwischen Camera Immobilien und dem Kunden geschlossenen Maklerverträge. Mit Inanspruchnahme der Leistungen von Camera Immobilien erkennt der Kunde die Geltung dieser AGB an.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Camera Immobilien

§1 Anbieter

Camera Immobilien
Einzelunternehmen
94032 Passau
Deutschland

E-Mail: kontakt@camera-immobilien.de
Telefon: 085196610540

§2 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Camera Immobilien (nachfolgend „Makler“) und den Kunden hinsichtlich des Nachweises und/oder der Vermittlung von Verträgen über Immobilien und Grundstücke.

Mit Nutzung der Website, Anforderung eines Exposés, Inanspruchnahme von Maklerleistungen oder Abschluss eines Maklervertrages erkennt der Kunde diese AGB an.

§3 Vertragsgegenstand

Camera Immobilien vermittelt die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über:

  • bebaute und unbebaute Grundstücke,
  • Wohn- und Geschäftsimmobilien,
  • Eigentumswohnungen,
  • Ein- und Mehrfamilienhäuser,
  • Gewerbeimmobilien,
  • Miet- und Pachtobjekte.

Die Tätigkeit umfasst insbesondere den Nachweis und/oder die Vermittlung von Kauf-, Miet-, Pacht- und sonstigen Immobilienverträgen.

§4 Angebote und Objektinformationen

Sämtliche Angebote, Exposés, Objektunterlagen und Informationen des Maklers sind freibleibend und unverbindlich.

Die Objektangaben beruhen auf Informationen Dritter, insbesondere der Eigentümer. Camera Immobilien übernimmt daher keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben.

Eine Verpflichtung zur eigenständigen Überprüfung der erhaltenen Informationen besteht nicht.

Zwischenverkauf, Zwischenvermietung und Irrtum bleiben vorbehalten.

§5 Vertraulichkeit / Weitergabeverbot

Alle durch Camera Immobilien übermittelten Informationen, Exposés und Unterlagen sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln.

Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Camera Immobilien zulässig.

Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und kommt infolge der Weitergabe ein Hauptvertrag mit einem Dritten zustande, bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Maklerprovision bestehen.

§6 Maklercourtage bei Kaufobjekten

Bei erfolgreichem Nachweis oder erfolgreicher Vermittlung eines Kaufvertrages entsteht Anspruch auf Zahlung einer Maklercourtage.

Wohnimmobilien

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Maklercourtage:

  • für Käufer: 3,57 % inkl. gesetzlicher MwSt.
  • für Verkäufer: 3,57 % inkl. gesetzlicher MwSt.

jeweils berechnet aus dem notariell beurkundeten Kaufpreis.

Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen wird die Provision für Käufer und Verkäufer in gleicher Höhe vereinbart.

Der Käufer ist erst dann zur Zahlung der Provision verpflichtet, wenn der Verkäufer seinerseits die Zahlung der Verkäuferprovision an Camera Immobilien nachgewiesen hat, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Gewerbeimmobilien

Bei Gewerbeobjekten richtet sich die Provision nach der individuellen Vereinbarung oder den Angaben im jeweiligen Exposé.

§7 Maklercourtage bei Vermietungen

Im Falle des Nachweises oder der Vermittlung eines Mietvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber – sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde – zur Zahlung einer Provision in Höhe von:

2 Monatsnettokaltmieten zzgl. gesetzlicher MwSt.

Die Provision ist mit Abschluss des Mietvertrages verdient und sofort zur Zahlung fällig.

Soweit gesetzlich vorgeschrieben, gelten die Bestimmungen des Wohnungsvermittlungsgesetzes (WoVermG).

Üblicherweise ist der Vermieter Auftraggeber von Camera Immobilien.

Sollte im Ausnahmefall ein entgeltlicher Suchauftrag mit einem Mietinteressenten geschlossen werden, richtet sich die Vergütung nach der individuell geschlossenen Vereinbarung sowie den gesetzlichen Vorgaben.

§8 Entstehung des Provisionsanspruchs

Der Provisionsanspruch entsteht mit wirksamem Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Hauptvertrages.

Dies gilt auch dann, wenn:

  • der Vertrag zu abweichenden Bedingungen abgeschlossen wird,
  • ein wirtschaftlich gleichwertiges Geschäft zustande kommt,
  • der Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen wird,
  • der Abschluss durch eine mit dem Kunden verbundene Person oder Gesellschaft erfolgt.

Der Anspruch auf Provision bleibt ebenfalls bestehen, wenn der Hauptvertrag unter Umgehung des Maklers abgeschlossen wird.

§9 Nachwirkungsfrist

Der Provisionsanspruch bleibt auch nach Beendigung des Maklervertrages bestehen, sofern innerhalb von zwölf (12) Monaten nach Vertragsende ein Hauptvertrag über ein durch Camera Immobilien nachgewiesenes Objekt zustande kommt.

Als Nachweis gelten insbesondere:

  • Übersendung eines Exposés,
  • Bekanntgabe der Objektanschrift,
  • Mitteilung von Eigentümerdaten,
  • Durchführung von Besichtigungen,
  • sonstige dokumentierte Informationen zum Objekt.

§10 Fälligkeit der Provision

Die Maklerprovision ist mit Abschluss des Hauptvertrages verdient und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§11 Vorkenntnis

Ist dem Kunden ein angebotenes Objekt bereits bekannt, hat er dies Camera Immobilien unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Objektinformationen, schriftlich mitzuteilen.

Unterbleibt eine fristgerechte Mitteilung, kann sich der Kunde auf eine Vorkenntnis nicht berufen.

§12 Doppeltätigkeit

Camera Immobilien ist berechtigt, auch für die jeweils andere Vertragspartei provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

§13 Alleinauftrag

Bei Erteilung eines Alleinauftrages verpflichtet sich der Auftraggeber, während der Vertragslaufzeit keinen weiteren Makler mit der Vermittlung desselben Objektes zu beauftragen.

§14 Haftung

Camera Immobilien haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Camera Immobilien nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Eine Haftung für die Leistungen oder Zusagen Dritter, insbesondere Eigentümer, Bauträger, Finanzierungsberater, Handwerker oder sonstiger Vertragspartner, wird nicht übernommen.

§15 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften sowie der Datenschutzerklärung auf der Website von Camera Immobilien.

Mit Nutzung des Kontaktformulars erklärt sich der Nutzer mit der Verarbeitung seiner Daten zur Bearbeitung der Anfrage einverstanden.

§16 Geldwäschegesetz (GwG)

Camera Immobilien ist nach den Vorschriften des Geldwäschegesetzes verpflichtet, die Identität von Kunden festzustellen und entsprechende Nachweise einzuholen.

Der Kunde verpflichtet sich, die hierfür erforderlichen Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen.

§17 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Passau.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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